Erklärung zur Barrierefreiheit
Die TU Dortmund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt tc-bci.relaunch.tu-dortmund.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellt am: 21.10.2021
Zuletzt geprüft am: 21.10.2021
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
• Nicht alle Bilder sind mit einem Alternativtext versehen
Gründe:
- Aufgrund der großen Anzahl von Bildern war es bisher nicht möglich, jedem Bild einen Alternativtext hinzuzufügen. Wir arbeiten an einer komplett barrierefreien Lösung für dieses Problem.
Barrierefreie Alternativen:
- Bei nicht zugänglichen Bildern verwenden Sie bitte das unten stehende Feedback-Formular.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
Dominik Pietschmann (dominik.pietschmanntu-dortmundde)
Lehrstuhl für Technische Chemie
Fakultät Bio- und Chemieingenieurwesen
Technische Universität Dortmund
Emil-Figge-Straße 66
44227 Dortmund
Feedback:
Wenn Sie Kontakt zum Lehrstuhl für Technische Chemie aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte unser Feedback-Formular.
Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der TU Dortmund
Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über Maßnahmen der TU Dortmund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu Angeboten und Ansprechpersonen: TU Dortmund inklusiv
DoBuS – der Bereich Behinderung und Studium der TU Dortmund – bietet Beratung und Dienstleistungen für Studierende und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Bedingungen für Personen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen. Zu DoBuS.
Die TU Dortmund bietet Informationen über ihr Profil in Leichter Sprache.