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Fakultät BCI

Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit

Die TU Dort­mund hat den Anspruch, ih­re Websites und mobilen An­wen­dungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 bar­ri­e­re­frei zugänglich zu ma­chen. Die folgende Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit do­ku­men­tiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt tc-bci.relaunch.tu-dortmund.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier In­for­ma­tions­tech­nik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
 
Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­de­run­gen
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellt am: 21.10.2021
Zuletzt geprüft am: 21.10.2021 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht bar­ri­e­re­frei:
•    Nicht alle Bilder sind mit einem Alternativtext versehen

Gründe:

  • Aufgrund der großen Anzahl von Bildern war es bisher nicht möglich, jedem Bild einen Alternativtext hinzuzufügen. Wir arbeiten an einer komplett barrierefreien Lösung für dieses Problem.

Barrierefreie Alternativen:

  • Bei nicht zugänglichen Bildern verwenden Sie bitte das unten stehende Feedback-Formular.

Feedback und Kontaktangaben

Sie kön­nen uns Mängel bei der Einhaltung der An­for­de­run­gen an die Bar­ri­e­re­frei­heit mitteilen und In­for­ma­ti­onen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Dominik Pietschmann (dominik.pietschmanntu-dortmundde)
Lehrstuhl für Technische Chemie
Fakultät Bio- und Chemieingenieurwesen
Technische Uni­ver­si­tät Dort­mund
Emil-Figge-Straße 66
44227 Dort­mund

Feedback:

Wenn Sie Kontakt zum Lehrstuhl für Technische Chemie auf­neh­men möchten, nut­zen Sie bitte unser Feedback-Formular.

Bitte ge­ben Sie bei der Nachricht das Stichwort Bar­ri­e­re­frei­heit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Bar­ri­e­re­frei­heit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort er­hal­ten haben, kön­nen Sie die Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­tions­tech­nik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Be­lan­ge der Men­schen mit Be­hin­derung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­tions­tech­nik des
Lan­des Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen
Fürstenwall 25  
40219 Düsseldorf

Weiterführende In­for­ma­ti­onen zur Bar­ri­e­re­frei­heit an der TU Dort­mund

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Über­sicht über Maß­nahmen der TU Dort­mund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu An­ge­boten und An­sprech­per­so­nen: TU Dort­mund inklusiv

DoBuS – der Be­reich Be­hin­derung und Stu­di­um der TU Dort­mund – bietet Be­ra­tung und Dienstleistungen für Stu­die­ren­de und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Be­din­gun­gen für Per­so­nen mit Be­hin­de­run­gen oder chronischen Krank­hei­ten in Stu­di­um und Lehre zu schaf­fen. Zu DoBuS.

Die TU Dort­mund bietet In­for­ma­ti­onen über ihr Profil in Leichter Spra­che.